{"id":8844,"date":"2024-03-27T11:24:07","date_gmt":"2024-03-27T10:24:07","guid":{"rendered":"http:\/\/leipzig-recht.de\/?p=8844"},"modified":"2024-03-27T11:24:07","modified_gmt":"2024-03-27T10:24:07","slug":"verwalterpflichten-bei-bauleistungen-fuer-die-gemeinschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/verwalterpflichten-bei-bauleistungen-fuer-die-gemeinschaft\/","title":{"rendered":"Verwalterpflichten bei Bauleistungen f\u00fcr die Gemeinschaft"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Schlie\u00dft eine Gemeinschaft der Wohnungseigent\u00fcmer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, so obliegt es dem Verwalter, ggf. Abschlags- oder Schlusszahlungen an den Werkunternehmer zu t\u00e4tigen. Mit dem Urteil des BGH vom 26.01.2024 (Az. V ZR 162\/22), werden nun die damit einhergehenden Pflichten auf Seiten des Verwalters klarer definiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der BGH hat entschieden, dass der Verwalter dazu verpflichtet ist, die Erhaltungsma\u00dfnahmen wie ein Bauherr zu \u00fcberwachen. Werden Abschlags- oder Schlusszahlungen gefordert, so obliegt dem Verwalter die sorgf\u00e4ltige \u00dcberpr\u00fcfung der erbrachten Leistungen und damit der Rechtfertigung der geforderten Zahlungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kommt der Verwalter dieser Pflicht nicht nach und zahlt ungepr\u00fcft Abschl\u00e4ge, wird allerdings ein dadurch entstandener Schaden der Gemeinschaft der Wohnungseigent\u00fcmer nicht allein durch die Minderung des Gemeinschaftsverm\u00f6gens ermittelt. Vielmehr muss in den Gesamtverm\u00f6gensvergleich ebenfalls der Umfang der bereits erbrachten Werkleistungen einbezogen werden. Die Beweislast daf\u00fcr, dass den gezahlten Abschl\u00e4gen keine werthaltigen Leistungen gegen\u00fcberstehen, trifft die Gemeinschaft der Wohnungseigent\u00fcmer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kann die vertragsgerechte Leistung noch im Wege der (Nach-)Erf\u00fcllung durch den Werkunternehmer herbeigef\u00fchrt werden, scheidet eine Haftung des Verwalters wegen pflichtwidriger Abschlagszahlungen aus. Ist das nachtr\u00e4gliche Herbeif\u00fchren der vertragsgerechten Leistung jedoch ausgeschlossen und das Vertragsverh\u00e4ltnis in ein Abrechnungsverh\u00e4ltnis \u00fcbergegangen, haftet neben dem Werkunternehmer auch der Verwalter f\u00fcr die entstandenen Sch\u00e4den. Allerdings ist dieser nur Zug um Zug gegen Abtretung der auf Geldzahlung gerichteten Anspr\u00fcche der Gemeinschaft der Wohnungseigent\u00fcmer gegen den Werkunternehmer zu Schadensersatz verpflichtet.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schlie\u00dft eine Gemeinschaft der Wohnungseigent\u00fcmer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, so obliegt es dem Verwalter, ggf. Abschlags- oder Schlusszahlungen an den Werkunternehmer zu t\u00e4tigen. Mit dem Urteil des BGH vom 26.01.2024 (Az. V ZR 162\/22), werden nun die damit einhergehenden Pflichten auf Seiten des Verwalters klarer definiert. Der BGH hat [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[97],"tags":[230,231,226,228,229,227],"class_list":["post-8844","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-wohnungseigentumsrecht","tag-abschlagszahlungen","tag-haftung","tag-verwalter","tag-weg-recht","tag-werkunternehmer","tag-wohnungseigentuemer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8844","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8844"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8844\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8846,"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8844\/revisions\/8846"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8844"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8844"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8844"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}