{"id":8865,"date":"2024-05-31T12:13:35","date_gmt":"2024-05-31T10:13:35","guid":{"rendered":"http:\/\/leipzig-recht.de\/?p=8865"},"modified":"2024-05-31T13:59:27","modified_gmt":"2024-05-31T11:59:27","slug":"cannabiskonsum-auf-dem-balkon-was-mieter-wissen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/leipzig-recht.de\/en\/cannabiskonsum-auf-dem-balkon-was-mieter-wissen-sollten\/","title":{"rendered":"Cannabiskonsum auf dem Balkon \u2013 was Mieter wissen sollten"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Seit dem 01.04.2024 ist es erlaubt, Cannabis in bestimmten Mengen zu besitzen, zu bestimmten Zeiten zu konsumieren und auch eigene Cannabispflanzen anzubauen. Die Legalisierung wirft allerdings einige Fragen auf, z.B. ob der Konsum auf dem eigenen Balkon erlaubt sei. Dabei k\u00f6nnten sich schlie\u00dflich die Nachbarn durch den Geruch gest\u00f6rt f\u00fchlen. Zumindest der Anbau von Cannabispflanzen auf dem Balkon sei laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erlaubt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das beantwortet allerdings noch nicht die urspr\u00fcngliche Frage nach dem Konsum auf dem Balkon. Allgemein kann zun\u00e4chst nur festgehalten werden, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) am 01.04.2024 der Eigenanbau und Konsum von Cannabis &#8211; im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang &#8211; keine vertragswidrige Nutzung der Mietsache mehr darstellt. Allerdings verbietet das Gesetz den Konsum in der unmittelbaren N\u00e4he von Kindern und Jugendlichen generell sowie innerhalb eines 100m Radius um Schulen, Kitas, Spielpl\u00e4tzen und \u00f6ffentlichen Sportst\u00e4tten. Wer also in einer dieser Verbotszonen wohnt, darf per Gesetz nicht auf dem Balkon konsumieren und wer Kinder hat dann nicht, wenn sich diese zeitgleich auf dem Balkon aufhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cannabis-Konsum auf dem Balkon kann Mietminderungen f\u00fcr beeintr\u00e4chtigte Nachbarn erm\u00f6glichen. Vor allem, wenn der Cannabisrauch oder -geruch direkt in benachbarte Wohnungen einziehen w\u00fcrde, kann vom Vermieter gem. des Mieterschutzbundes ein angepasstes Rauchverhalten vorgeschrieben werden, welches den Konsum auf konkrete Zeiten oder Orte beschr\u00e4nkt. Solche Ma\u00dfnahmen sind jedoch nur dann gestattet, wenn es zu einer starken Beeintr\u00e4chtigunng der anderen Mieter kommt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie hoch eine solche Mietminderung ausfallen kann und ab wann man beim Cannabisrauch von einer starken Beeintr\u00e4chtigung ausgeht, bleibt abzuwarten. Die Gerichte werden sich zwangsl\u00e4ufig an der zum Tabakkonsum entwickelten Rechtsprechung orientieren und mutma\u00dflich die Erheblichkeitsschwelle deutlich niedriger ansetzen. Deshalb wird es sich auch beim Cannabiskonsum immer um Einzelfallentscheidungen handeln. Allgemein gilt unver\u00e4ndert: nimmt der rauchende Mieter keine R\u00fccksicht und wird die Wohnungsnutzung anderer erheblich beeintr\u00e4chtigt, sind Mietminderungen m\u00f6glich. Es bedarf allerdings eines objektiven Nachweises \u00fcber Dauer und H\u00e4ufigkeit des Konsums.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Conclusion<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Konsum auf dem eigenen Balkon ist also nicht per Gesetz verboten, solange sich nicht Minderj\u00e4hrige in unmittelbarer N\u00e4he aufhalten und man nicht in einer der vorgegebenen Verbotszonen wohnt. Nimmt man keine R\u00fccksicht auf seine Nachbarn, so k\u00f6nnen diese Anspr\u00fcche auf Mietminderung haben, was weiter zu (eingeschr\u00e4nkten) Unterlassungsanspr\u00fcchen des Vermieters f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>&zwnj;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; line-height: 100%\"><small>Sie ben\u00f6tigen eine professionelle Beratung zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie uns!<br \/>\nF\u00fcr eine kostenfreie Ersteinsch\u00e4tzung Ihres Anliegens rufen Sie uns gerne an unter 0341-23 08 4988 oder schreiben Sie eine Nachricht an office@leipzig-recht.de<\/small><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 01.04.2024 ist es erlaubt, Cannabis in bestimmten Mengen zu besitzen, zu bestimmten Zeiten zu konsumieren und auch eigene Cannabispflanzen anzubauen. Die Legalisierung wirft allerdings einige Fragen auf, z.B. ob der Konsum auf dem eigenen Balkon erlaubt sei. Dabei k\u00f6nnten sich schlie\u00dflich die Nachbarn durch den Geruch gest\u00f6rt f\u00fchlen. 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