Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung eingeführt, welche die Annahme der zur Durchführung der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vorsieht. Dabei wird die Übersendung der Daten dem Arbeitgeber medienbruchfrei im Onlineverfahren unter Nutzung des eXTra-Verfahrens, ein einheitliches XML-basiertes Transportverfahren) ermöglicht. In der Folge werden die Daten des Arbeitgebers durch den Betriebsprüfer analysiert sowie auf Plausibilität und Wichtigkeit überprüft. Die Ergebnisse der Auswertungen werden durch den Prüfer gemeinsam mit dem Arbeitgeber bzw. Steuerberater besprochen
Ab dem 01.01.2023 müssen die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden. Lediglich auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden. Der Antrag ist formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden.