Die Beschäftigung von Schülern während der Sommerferien 2025 erfordert die Beachtung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen. Es ist wichtig, sich über Altersgrenzen, arbeitsrechtliche Vorgaben und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu informieren.
Altersgrenzen und zulässige Tätigkeiten
Schüler unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Von 13 bis 14 Jahren sind leichte Tätigkeiten mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten maximal 2 Stunden täglich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr an bis zu 5 Tagen pro Woche erlaubt, während Schüler von 15 bis 17 Jahren während der Ferien bis zu 4 Wochen arbeiten dürfen.
Arbeitsrechtliche Vorgaben
Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit sind Pausen vorgeschrieben, und zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen. Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten.
Sozialversicherungs- und steuerliche Aspekte
Ferienjobs können sozialversicherungsfrei sein, wenn sie nicht länger als 3 Monate dauern, Arbeitgeber müssen Lohnsteuer abführen und der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Schüler unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
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