Familienstartzeitgesetz – Ergänzung
In Umsetzung der „EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für pflegende Angehörige (2019/1158)“ vom 20.06.2019 liegt ein Gesetzentwurf vor, nach welchem einem 2. Elternteil oder Partner zukünftig nach der Entbindung ein zusätzlicher Freistellungsanspruch von 10 Tagen zustehen soll. Anspruch auf diese Familien Startzeit haben primär Väter und Partner:innen, die sich mit der entbindenden in einer Lebenspartnerschaft befinden. Alleinerziehende haben das Recht, eine Person außerhalb des Haushalts zu benennen.
Für die Dauer der Freistellung erhält die betreffende Person einen sogenannten Partnerschaftslohn von deinem Arbeitgeber, der dem Durchschnittslohn der letzten 3 Arbeitsmonaten entspricht. Damit der Arbeitgeber nicht mit zusätzlichen Kosten belastet wird, sieht der Gesetzentwurf die Rückerstattung des Partnerschaftslohns an den Arbeitgeber von der zuständigen Krankenkasse über das O2 Umlageverfahren vor.
Nach den Angaben des Bundesfamilienministeriums sollte das Gesetz im Januar in Kraft treten, seine Ratifizierung verzögert sich aber aufgrund weiteren Abstimmungsbedarfs in den Ressorts der beteiligten Ministerien. Da die Finanzierung der Maßnahme über das U2-Umlageverfahren vorgesehen ist, bedarf sie der Bezuschussung aus dem Staatshaushalt. Verzögerungen aufgrund der aktuellen Probleme des Bundeshaushalts 2024 sind zu befürchten.
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Arbeitsrecht