Arbeitsrechtliche Neuerungen ab dem 01.01.2024
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 01.01.2024 in zwei Schritten, d.h. ab Januar dieses Jahres liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto je Stunde und steigt ein Jahr später auf 12,82 Euro brutto.
Mehrverdienst für Minijobber
Ab 01.01.2024 dürfen Minijobber 538 Euro im Monat verdienen. Da der Mindestlohn auf 12,41 € steigt, wurde auch die Obergrenze für Minijobber angehoben, mithin müssen Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen, sondern können weiterhin bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten.
Verlängerung des Eingliederungszuschusses
Wer Arbeitssuchende, welche eine stärkere Unterstützung benötigen, einstellt kann weiterhin bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung wurde bis Ende 2028 verlängert.
Sorgfaltspflichten gem. Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz schreibt vor, dass Unternehmen Verantwortung dafür tragen, dass Menschenrechte in globalen Lieferketten eingehalten werden. Damit soll unter anderem der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Umweltschutz sichergestellt werden. Das Lieferkettengesetz verpflichtete bisher lediglich Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab dem 01.01.2024 greifen diese Sorgfaltspflichten, bzw. das Lieferkettengesetz, auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten
Erhöhung der Kinderkrankentage
Die Kinderkrankentage werden für 2024/2025 pro Kind und Elternteil von 10 auf 15 erhöht. Nehmen Eltern diese Tage in Anspruch, bekommen sie für die Zeit Kinderkrankengeld, welches in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts beträgt.
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Arbeitsrecht