Homeoffice-Pauschale
Im Homeoffice tätige Arbeitnehmer können ab 2023 mehr Tage und pro Tag auch einen höheren Wert ansetzen. Möglich ist nunmehr ein maximaler Betrag von 1.260,00 € pro Jahr, was 210 Tagen zu jeweils 6,00 € entspricht. In der Vergangenheit belief sich der Tagessatz auf lediglich 5,00 € für maximal 120 Tage.
Die Pauschale kann jeder Arbeitnehmer geltend machen, der im Homeoffice tätig ist, ein Arbeitszimmer muss dafür nicht vorhanden sein. Auch wenn dem Arbeitnehmer im Unternehmen ein Büro zur Verfügung steht, kann die Pauschale beansprucht werden, wenn er tatsächlich von zu Hause aus arbeitet.
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Arbeitsrecht