Erhöhung des Mindestlohns
Am 26.06.2023 beschloss die Mindestlohnkommission die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2024 und 2025. Somit soll der Mindestlohn zum 01.01.2024 auf 12,41€ brutto und zum 01.01.2025 auf 12,82€ brutto je Zeitstunde angehoben werden.
Die Mindestlohnkommission legt in der Regel alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns vor. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12€/Stunde im Jahr 2022 war eine außerplanmäßige Anpassung, welche im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. Demzufolge gab es 2023 keine weitere Erhöhung.
Die Erhöhung der Löhne nach derzeitiger Planung entspricht einem Anstieg des Mindestlohns um 3,3%.
Wie lässt sich diese Sachlage unter Berücksichtigung der derzeitigen Inflationsraten rechtfertigen?
Die Arbeitgeberseite der Kommission argumentierte, dass nach dem außerplanmäßigen politischen Eingriff im Jahr 2022 zunächst kein kurzfristiger außerordentlicher Anstieg erfolgen solle. Ferner war sie der Meinung, dass die derzeitige Höhe des Mindestlohns auch im Jahr 2024 änderungsfrei bestehen bleiben soll.
Die Gewerkschaftsseite der Kommission konnte dem nicht zustimmen, weshalb die Vorsitzende der Kommission einen Vermittlungsvorschlag entwarf. Sie nahm dabei die Möglichkeit der Zustimmung beider Seiten an. Die Gewerkschaftsseite hätte somit eine Erhöhung trotz Einwände der Arbeitgeberseite erhalten, welche nicht außerordentlich hoch ausfällt und durch die frühzeitige Ankündigung den Tarifvertragsparteien noch ausreichend Zeit einräumt, um die Entwicklung des Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Arbeitgeberseite nahm diesen Vorschlag an, womit die stufenartige Erhöhung bis 2025 beschlossen wurde. Die Gewerkschaftsseite stimmte dem Vorschlag nach wie vor nicht zu und drückte im Nachhinein ihre Enttäuschung über den Beschluss aus.
„Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen. Mit diesem Beschluss erleiden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. Die Mindestlohnkommission wird damit nicht ihrer Aufgabe gerecht, den gesetzlich geforderten Mindestschutz für Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Um diesen Mindestschutz sowie einen Ausgleich der Inflation zu erreichen, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert“, verkündete Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission.
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Arbeitsrecht