Mietrechtliche Neuerungen ab dem 01.01.2024
klimafreundliche Heizungen
Ab dem 01.01.2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energie eingebaut werden, für Bestandgebäude gelten Übergangsfristen. Es wird weiterhin eine Förderung hierfür geben, welche stärker sozial ausgerichtet sein wird.
Strompreispaket
Für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes sinkt die Stromsteuer auf den EU-weit zulässigen Mindestwert, zeitgleich wird der bisherige Spitzenausgleich abgeschafft. Für im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen steht ein partieller Kostenausgleich zur Verfügung. Auch die „Super-Cap“-Regelung für besonders stromintensiven Unternehmen soll fortgeführt werden.