Wohngeldreform
Mit Wirkung zum 01.01.2023 tritt die von der Bundesregierung mit „Wohngeld Plus“ bezeichnete Wohngeldreform in Kraft.
Im Ergebnis der Reform können dann rund 2 Millionen Haushalte Wohngeld beziehen, bislang erfüllten nur ca. 600.000 Haushalte die Zuschussbedingungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit geringem Einkommen, überwiegend Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an die Haushalte gezahlt, deren Einkommen nur knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Die Erhöhung wird voraussichtlich um durchschnittlich rund 190,00 € im Monat betragen, nach Regierungsangaben mehr als eine Verdopplung des bisherigen Wohngelds. Es steigt von durchschnittlich 180,00 € pro Monat auf rund 370,00 € pro Monat.
Das neue Wohngeld enthält eine dauerhafte Heizkostenkomponente zur Abfederung der steigenden Energiekosten, weiter soll eine Klimakomponente erstmals Kosten für bspw. energetische Gebäudesanierungen dämpfen. Die neue Heizkostenkomponente beträgt 2,00 € je Quadratmeter und wird bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen. Die Höhe der Komponente wird erstmalig am 01.01.2024 überprüft.