Die fristlose Kündigung eines Amazon-Betriebsratschefs wurde nun in zweiter Instanz bestätigt.

Der Betriebsratsvorsitzende bei Amazon (Standort Winsen/Luhe, LK Hamburg), war auf Firmenkosten für einen Fortbildungskongress in Bonn angemeldet, zu welchem er jedoch nie erschien. Er fuhr stattdessen nachh Düsseldorf, um sich in einem Café mit seiner Ex-Frau zu treffen, bei welcher er schließlich übernachtete. Daraufhin wurde er außerordentlich gekündigt, eine Entscheidung, welche das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen nun für rechtlich erklärte (Beschl. v. 28.02.2024, Az. 13 TaBV 40/23). Es gilt also: Wer auf Firmenkosten für eine Fortbildung angemeldet ist und diese für private Verabredungen nicht wahrnimmt, kann außerordentlich gekündigt werden. Dies trifft auf Betriebsratsvorsitzende ebenso zu, auch wenn die rechtlichen Hürden für eine Kündigung hier höher liegen.

Das LAG bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Lüneburg. Der Betriebsrat hatte zunächst nicht die erforderliche Zustimmung zur Kündigung erteilt, was den Rechtsstreit ursprünglich auslöste. Betriebsratsmitglieder genießen nach § 15 KSchG besonderen Kündigungsschutz. Der Betriebsrat muss nach § 103 KSchG der Kündigung zustimmen.