New maternity protection laws
Ab dem 1. Juni 2025 treten nachfolgende Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes für Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, in Kraft:
Gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Dies variiert je nach Fortschritt der Schwangerschaft. Wenn die Frau es nicht ausdrücklich wünscht, muss sie während der Zeit nicht arbeiten.
13. - 16. SWW: 2 Wochen Mutterschutz
17. - 19. SWW: 6 Wochen Mutterschutz
ab der 20. SWW: 8 Wochen Mutterschutz
Anspruch auf Mutterschaftsleistungen
Während dieser Zeit haben die betroffenen Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, ohne dass eine ärztliche Krankschreibung erforderlich ist.
Kündigungsschutz auch rückwirkend
Der Kündigungsschutz bleibt auch rückwirkend bestehen, sofern der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert war.
Sie benötigen eine professionelle Beratung zum Thema „Mutterschutz“?Dann kontaktieren Sie uns!Für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Anliegens rufen Sie uns gerne an unter 0341-23 08 4988 oder schreiben Sie eine Nachricht an office@leipzig-recht.de.
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Labour Law