Conflict at work
Konflikt am Arbeitsplatz? … wann dürfen Sie Mitarbeitende versetzen?
Das Landesarbeitsgericht Köln traf im Urteil vom 25.02.2025, Az. 7 SLa 456/24 hierzu klare Aussagen:
Eine Versetzung ist ein Teil des Direktionsrechts des Arbeitgebers, sofern diese dem billigen Ermessen entspricht, also nicht willkürlich erfolgt und im Rahmen dessen ist, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Wenn ein hinreichender Anlass zur Konfliktlösung besteht, ist die Versetzung gerechtfertigt, um den Betriebsfrieden zu sichern. Sie stellt sodann keine Bestrafung dar.
Wichtig!
Trennen Sie Prävention und Sanktion, d.h. eine Versetzung zur Befriedung ist keine Bestrafung.
Kommunizieren Sie sensibel und klar, d.h. Ihre Entscheidung sollte sachlich, lösungsorientiert und nachvollziehbar sein.
Sie benötigen eine professionelle Beratung zum Thema „Versetzung“?Dann kontaktieren Sie uns!Für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Anliegens rufen Sie uns gerne an unter 0341-23 08 4988 oder schreiben Sie eine Nachricht an office@leipzig-recht.de.
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Labour Law