Der Deutsche Bundestag beschloss am 16.12.2022 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG). Es basiert auf der Europäischen Richtlinie 2019/1937 und dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Darüberhinausgehend hat der deutsche Gesetzgeber den Schutz nicht nur auf die Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht beschränkt, sondern einen umfangreicheren Katalog aufgestellt. Nach diesem wird nach strafbewehrten, bußgeldbewehrten und sonstigen Versstößen unterschieden. Im Ergebnis schützt das Gesetz bspw. die Buchhalterin, die auf durch die Firma finanzierte private Reisen des Managements stößt ebenso wie die Supermarktkassiererin, die beobachtete, wie die Filialleitung das Haltbarkeitsdatum für Lebensmittel mit neuen Etiketten verlängert. Arbeitnehmer, die Missstände aufdecken, sollen als natürliche Personen vor Vergeltungsmaßnahmen wie Rufschädigung, Diskriminierung, Abmahnung oder Kündigung geschützt werden.
Diesen Schutz setzt das Gesetz durch Beweislastumkehrungen und die entsprechende Anwendung bereits existierender Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes um, ferner muss der Arbeitgeber ab einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern ein sicheres Hinweisgebersystem einführen.