Heftige Schwankungen zeichnen die Strompreise der letzten Zeit. Die Möglichkeit, sich mittels einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Balkon vor eben diesen Preisen zu schützen und einen Teil der Stromversorgung eigenständig zu produzieren, soll nun durch eine Gesetzesänderung gefördert werden. Wie sieht diese Änderung aus und macht sie die Balkonkraftwerke tatsächlich attraktiver?

Das Kabinett hat das Gesetzespaket bereits am 16. August 2023 verabschiedet. Ausstehend bleibt jedoch die Zustimmung des Parlaments und des Bundesrats. Sofern die Zustimmung erfolgt, könnte das Paket bereits Anfang 2024 in Kraft treten.

Was ändert sich im Hinblick auf Balkonkraftwerke?

Zunächst soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen sowie die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige relevante Daten beschränkt werden. Außerdem sollen die ab da an installierten Anlagen bezüglich ihrer Leistung weniger eingeschränkt werden. Nun sollen nämlich Stecksolargeräte mit bis zu 2.000 Watt Leistung und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere zugelassen werden. Die Netzbetreiber sollen die Stromzähler gegen Zweirichtungszähler austauschen und in der Übergangszeit bis zum Austausch sollen rückwärts laufende Stromzähler geduldet werden. Dies soll unterstützend dafür sorgen, lange Wartezeiten zu verhindern.

Verbote gegen Balkonkraftwerke sollen hinfällig werden.

Bereits am 13. September 2023 brachte das Kabinett Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht auf den Weg. Laut dem derzeitigen Gesetzesentwurf werden Balkonkraftwerke zukünftig in den „Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen“ aufgenommen. Dieser Katalog umfasst bisher nur den Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation, Wohnungseigentümer und Mieter werden damit im kommenden Jahr zusätzlich einen Anspruch auf die Installation einer Steckersolaranlage haben. Vermieter und Eigentümerversammlungen werden demzufolge die Einrichtung eines Balkonkraftwerks nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen verbieten dürfen, bspw. wenn diese gegen baurechtliche Vorschriften verstößt.

Weiter soll über technische Normen eine Änderung bezüglich des Steckers vorgenommen werden. Das Ziel soll sein, zukünftig ebenfalls normale Schutzkontaktstecker nutzen zu dürfen. Zurzeit dürfen laut dem Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik sowie vieler Experten nur dreimalige Wielandstecker beim Einbau einer Solaranlage benutzt werden. Dies läuft jedoch auf zusätzliche Kosten auf Verbraucherseite hinaus, da eine solche Installation von ausgebildeten Fachleuten vorzunehmen ist. Eine Änderung diesbezüglich könnte also ebenfalls Kosten sparen.