Mit Urteil des LAG Hamm vom 05.09.2025 (Az. 14 SLa 145/25) ist dokumentiert, dass Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) ohne Arztkontakt unzulässig sind und arbeitsrechtlich gravierende Konsequenzen, bis hin zur fristlosen Kündigung, haben können, denn diese Art von Bescheinigung basiert ausschließlich auf einem selbst ausgefüllten Fragebogen, ohne ärztliche Untersuchung oder Anamnese.
Fazit des Urteils:
- Eine AUB, die ohne Arztkontakt ausgestellt wird, ist kein gültiger Nachweis einer Krankheit.
- Wer eine solche Bescheinigung einreicht, täuscht über den ärztlichen Ursprung und verletzt das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber.
- Diese Täuschung kann einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB darstellen.
- Eine vorherige Abmahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich, da der Pflichtverstoß als schwerwiegend eingestuft wird.
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