Was ist Arbeitszeitbetrug?

Mit dem Eingehen des Arbeitsvertrages erklären Sie sich als Arbeitnehmer mit allen darin festgelegten Bedingungen einverstanden. Sie müssen also für ein Gehalt eine bestimmte Leistung erbringen. Auch die wöchentliche Arbeitszeit und Pausen, an welche Sie sich halten müssen, sind durch den Arbeitsvertrag geregelt.

Man spricht von Arbeitszeitbetrug, wenn die festgelegten Konditionen bewusst missachtet oder ausgenutzt wurden, wobei selbstverständlich nicht jede kleine Missachtung direkt als Arbeitszeitbetrug geahndet wird. Nach einer kurzen privaten Ablenkung im Home-Office oder einem einmaligen Zuspätkommen werden Sie nicht gleich mit schlimmen Konsequenzen rechnen müssen.

Ab wann spricht man von Arbeitszeitbetrug?

Um genauer zu erklären, wann man von einem Arbeitszeitbetrug ausgeht, gilt es, zwei Dinge zu betrachten. Erstens, die Schwere des Vergehens und Zweitens, die Gründe für die Handlung.

Der Unterschied zwischen Arbeitszeitverstoß und Arbeitszeitbetrug

Im Grunde wird jedes Zuwiderhandeln gegen die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Konditionen als Arbeitszeitverstoß bezeichnet. Erscheinen Sie also einmal 30 Minuten zu spät auf Arbeit, weil Sie verschlafen haben, wird dies als Arbeitszeitverstoß gewertet. Solange es sich hierbei um eine einmalige Sache handelt, drohen Ihnen höchstwahrscheinlich keine schweren Konsequenzen.

Wird jedoch bewusst gegen die vereinbarte Arbeitszeit verstoßen, spricht man von einem Arbeitszeitbetrug. Besonders im Fokus steht dabei, ob der Arbeitnehmer den Arbeitgeber für eine gewisse Zeit bezahlen lässt, obwohl er in dieser nicht arbeitet. Dies kann bereits mit regelmäßigem Zuspätkommen anfangen, da der Arbeitgeber nun davon ausgehen muss, dass der Arbeitnehmer bewusst nicht die nötigen Maßnahmen ergreift, um pünktlich zu erscheinen.

Womit können Sie nach einem Arbeitszeitbetrug rechnen?

Es gibt zwei Möglichkeiten, sollten Sie des Arbeitszeitbetrugs verdächtigt werden.

1. Abmahnung

Dies sollte als eine Art Warnschuss aufgefasst werden. Eine Abmahnung wird vom Arbeitgeber je nach Schwere des Zuwiderhandelns, oder wenn er der Auffassung ist, dass der Verstoß in Unwissenheit geschah, ausgesprochen. Zuspätkommen oder das versäumte Vorlegen eines Attestes können beispielsweise mit einer Abmahnung geahndet werden.

2. Kündigung

Mit einer verhaltensbedingten Kündigung ist bei schwereren Fällen von Arbeitszeitbetrug zu rechnen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Mitarbeiter nachweislich versuchen würde, das Erbringen einer gewissen Arbeitsleistung zu verfälschen. Mit einer Kündigung ist ebenfalls zu rechnen, wenn ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung sein arbeitsvertragswidriges Verhalten beibehält. Für den Fall, dass der Arbeitgeber den Betrug nicht vollkommen nachweisen kann, kann er eine Verdachtskündigung aussprechen.

Beispiele für Arbeitszeitbetrug

Wie unschwer zu erkennen ist, wird nicht gleich jedes Fehlverhalten am Arbeitsplatz als Arbeitszeitbetrug gewertet. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich Ihres Verhaltens auf Arbeit jederzeit bewusst sein und Vorsicht walten lassen, denn Arbeitszeitbetrug kommt häufiger vor, als oft angenommen wird. Dies hängt mit dem Weisungsrecht zusammen, über welches Ihr Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrags verfügt. Ihnen werden Aufgaben übertragen, welche laut Vertrag in Ihren Aufgabenbereich fallen.

Sehr grob ausgedrückt könnte man also als eine Art Richtlinie auffassen, dass alles, was Sie ohne Anweisung Ihres Chefs tun oder was nicht zum arbeitsvertraglichen Aufgabenbereich gehört, als Arbeitszeitbetrug aufgefasst werden kann, wenn dafür Gehalt bezogen wird.

Arbeitszeitbetrug ist also weitestgehend alles, was Sie von Ihrem Auftrag abhält. Wie gesagt; dabei wird nicht jede Kleinigkeit bestraft, es sei denn, hinter der Handlung verbirgt sich die Absicht, Geld zu kassieren, obwohl nicht gearbeitet wird.

Besondere Vorsicht sollten Sie bei den folgenden Punkten walten lassen, denn es kann sich hierbei um Arbeitszeitbetrug handeln:

Freizeittätigkeiten

Aus der Sicht des Arbeitgebers hat jeder, der nicht arbeitet, Freizeit. Deshalb sollten Sie alle Tätigkeiten unterlassen, die ganz klar Ihrem Freizeitbereich angehören. Beispiele dafür wären privates Surfen im Internet, Nachrichten schicken, Telefonate mit Ihrer Familie oder Zeitung lesen. All dies sind Handlungen, die als Arbeitszeitbetrug aufgefasst werden können, da Sie in dieser Zeit eben nicht arbeiten.

Ständiges Zuspätkommen

Eine einmalige Verspätung wird Ihnen nicht gleich eine Kündigung einbringen. Bei regelmäßigen Vorfällen könnten Sie jedoch schwere Konsequenzen erwarten. Das Problem ist, dass eine Viertelsunde Verspätung leicht entschuldigt werden kann. Kommen Sie jedoch über mehrere Wochen hinweg regelmäßig zu spät, ist man schnell bei mehreren Stunden versäumter Arbeitszeit. Arbeitszeit, die dennoch bezahlt wird. Bei einer solchen Anhäufung von Verspätungen muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass Sie bewusst keine Maßnahmen ergreifen, um rechtzeitig da zu sein und Zeit schinden wollen.

Zu lange Pausen

Die Pause ist selbstverständlich für alle privaten Aktivitäten, sowie zur Erholung da. Allerdings gilt es auch hier, sich an die im Arbeitsvertrag vereinbarten Pausenzeiten zu halten. Der Arbeitnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, dass er zum Ende der Pause wieder an seinem Arbeitsplatz sitzt. Das Überziehen der Pause kann selbstverständlich als Arbeitszeitbetrug gelten, da auch hier bezahlte Arbeitszeit verloren geht. Besonders wenn dies regelmäßig geschieht, werden Sie höchstwahrscheinlich mit einer Abmahnung rechnen müssen.

Auch Raucherpausen fallen in diese Kategorie, wenn sie nicht genehmigt sind. Rauchen kostet Zeit, vor allem wenn man sich erst in die dafür vorgesehen Räumlichkeiten oder Bereiche bewegen muss. Es liegt demnach im Ermessen des Arbeitgebers zu verlangen, dass Sie die verlorene Zeit nachholen, oder für das Rauchen die offiziellen Pausen benutzen.

Das Manipulieren von Zeiterfassungssystemen

Diese Vorfälle sind besonders schwerwiegend, da recht offensichtlich ist, dass dahinter eine bewusste Fälschung der erbrachten Arbeitsleistung steckt. Beim sogenannten „Buddy Punching“ werden Zeiterfassungssysteme ausgenutzt. Dafür sind jedoch zwei Personen nötig. Einer, der nicht am Arbeitsplatz ist und einer, der für den Abwesenden abstempelt, um zu suggerieren, dass dieser doch da ist. Nicht nur der Abwesende kann hier für Arbeitszeitbetrug belangt werden, sondern auch Sie machen sich noch der Komplizenschaft schuldig.

In den Überstunden Zeit schinden

Überstunden sind eigentlich etwas, was sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer, vermeiden sollten. Es kommt aber auch vor, dass Angestellte bewusst Überstunden machen, ohne dabei wirklich zu arbeiten. Das hinterlässt nicht nur einen guten Eindruck beim Chef, sondern hat auch den Vorteil, dass die Zeit später ausgeglichen oder entlohnt werden muss. Über einen längeren Zeitraum können so einige Stunden angehäuft werden, die dem Arbeitnehmer vergütet werden, obwohl er keine Leistung in dieser Zeit erbringt.

Beweise für Arbeitszeitbetrug

Den Betrug nachzuweisen, um eine Kündigung auszusprechen, gestaltet sich bisweilen schwierig. Selbstverständlich versucht der Arbeitnehmer sich  in solchen Fällen bestmöglich herauszureden.

Oft ist der einzige Beweis, der tatsächlich für eine Kündigung ausreicht, den Arbeitnehmer beim Arbeitszeitbetrug zu erwischen. Wird der Angestellte auf frischer Tat ertappt, wird es für ihn schwierig sich herauszureden.

Manchmal ist jedoch selbst das nicht genug für eine fristlose Kündigung.

Arbeitszeitbetrug geht auch andersherum

Bis jetzt haben wir uns vor Allem mit dem Thema Arbeitszeitbetrug von Seiten des Arbeitnehmers beschäftig. Tatsache ist leider, dass auch manche Arbeitgeber diesbezüglich nicht unschuldig sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen vom Arbeitgeber nicht Ihre gesamte Arbeitszeit vergütet wird. Nicht vergütet bedeutet auch, dass keinerlei Ausgleich für eventuelle Überstunden erbracht wurde. Oftmals sind Anzahl und Art der Vergütung von Überstunden im Arbeitsvertrag festgelegt, woran sich natürlich auch der Arbeitgeber zu halten hat. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihnen Ihre geleistete Arbeitszeit unzureichend oder gar nicht vergütet wurde, sollten Sie den Betriebsrat einschalten.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie des Arbeitszeitbetrugs verdächtigt werden:

Sind Sie auf dem Radar ihres Chefs wegen des Verdachts auf Arbeitszeitbetrug aufgetaucht, kann sich Ihr Alltag im Job durchaus als schwierig gestalten. Nun stellt sich die Frage, wie Sie sich jetzt am Besten verhalten sollten, wenn Sie offen damit konfrontiert werden.

Um dies zu klären, gilt es zunächst einmal zu überlegen, inwiefern die Anschuldigung gerechtfertigt ist. Sollten Sie sich tatsächlich bewusst oder unbewusst für Arbeit haben bezahlen lassen, die Sie nicht wirklich gearbeitet haben, dann sollten Sie sich umgehend dafür entschuldigen. Wenn möglich, erklären Sie kurz die Situation aber stellen Sie sicher, dass diese nicht nur nach einer Ausrede klingt. Gestehen Sie ihr Fehlverhalten ein und sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber nicht erneut Grund zur Sorge hat.

Erscheint Ihnen der Verdacht jedoch als vollkommen unbegründet, sollten Sie auch hier umgehend das direkte Gespräch mit Ihrem Chef suchen. Erklären Sie ihre Perspektive und hören Sie sich die andere an. Oft können Missverständnisse so problemlos aus der Welt geschaffen werden.

Sollte sich im Verlauf dieses Gespräch herausstellen, dass Sie tatsächlich unabsichtlich Arbeitszeitbetrug begangen haben, sollten Sie sich wieder entschuldigen und selbstverständlich dafür sorgen, dass derartiges in Zukunft nicht erneut vorkommt.

Beharrt Ihr Chef jedoch weiterhin auf einer unberechtigten Anschuldigung, sollten Sie anfangen, möglichst detailliert festzuhalten, wann und wie lange Sie arbeiten. Sollte es sich eventuell sogar um Arbeitszeitbetrug von Seiten des Arbeitgebers handeln, können derartige Aufschriften im Falle eines Prozesses hilfreich sein, um nachzuweisen, dass Sie keinen Fehler gemacht haben.