Wie auch das Wohngeld steigt ab dem 01.01.2023 die öffentliche Förderung für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen. Durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird die Anschaffung für Privathaushalte wieder attraktiver.

In der Umlage werden höhere Vergütungssätze für Anlagen mit Eigenversorgung, ein erleichterter Netzanschluss und die maximale Erzeugung der neuen Anlagen beschlossen (die Vorgabe, dass nur höchstens 70 % der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden darf, entfällt). Außerdem können Haushalte die Anlagen auch in den Garten stellen und werden weiterhin gefördert, wenn sich das Gebäudedach nachweislich nicht für eine Solar-Installation eignet.

Zusätzlich enthält die Novelle einige Vereinfachungen für bereits bestehende Anlagen. Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann ein zusätzlicher Erzeugungszähler bei einigen bestehenden Anlagen ab 2023 entfallen und kann voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage ebenso deutlich.